Heiraten im Ausland – Darauf muss man achten

Dekoration Strandhochzeit

Viele Paare träumen von einer Hochzeit im Ausland. Ob am Ort der Verlobung, am Strand oder in der eigenen Lieblingsstadt. Doch was muss beachtet werden, wenn im Ausland geheiratet wird? Welche Unterlagen müssen vorliegen und wie wird die Ehe in Deutschland anerkannt?

Sachen gepackt – Was darf nicht vergessen werden?

Welche Unterlagen im Ausland für die Eheschließung vorliegen müssen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Wir haben deswegen die notwendigen Unterlagen in Ländern, in denen gerne geheiratet wird, zusammengetragen:

  • Heiraten in Spanien: Neben dem Reisepass und der Geburtsurkunde muss zur Heirat in Spanien eine Meldebescheinigung, die den Wohnsitz der letzten zwei Jahre angibt, von beiden Verlobten vorgelegt werden. Ebenso erforderlich ist ein Ehefähigkeitszeugnis, welches durch das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes ausgestellt wird. Sollte einer der Partner geschieden sein, muss sowohl die Heiratsurkunde als auch das Scheidungsurteil vorliegen.
  • Heiraten in den USA: Eine Heirat in den USA ist relativ unbürokratisch. Für eine Trauung muss die sogenannte Marriage License beantragt werden. Diese wird in lokalen Marriage Licence Bureaus in den USA ausgestellt. Vorzulegen ist dafür lediglich ein gültiger Reisepass. Wer geschieden ist, sollte vorsichtshalber auch das Scheidungsurteil vorliegen haben, da dieses in manchen Staaten der USA benötigt wird. Neben der Marriage License werden für die Trauung keine weiteren Unterlagen benötigt.
  • Heiraten in Italien: Für die Heirat in Italien wird wie in Spanien ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, das vom zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt wurde. Des Weiteren benötigt werden der Reisepass, Geburtsurkunde sowie eine Meldebescheinigung. Wie in Spanien müssen im Falle einer geschiedenen Person Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Genaue Informationen zu den benötigten Unterlagen und dem aktuellen Rechtsstand erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt oder bei der jeweiligen deutschen Botschaft.

Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe

Um die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen muss die rechtmäßige Heiratsurkunde vorliegen. In manchen Staaten (darunter auch in den USA) wird direkt nach der Trauung nur eine verkürzte Form der Heiratsurkunde ausgehändigt. Diese muss im Nachgang bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, damit die rechtsgültige Heiratsurkunde ausgestellt wird.

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